GDV: So sind Sie mit dem Auto im Ausland gut versichert

Viele Menschen möchten auch an ihrem Urlaubsort im Ausland mobil sein. Manch einer fährt daher direkt mit dem eigenen Pkw zum Urlaubsziel, andere mieten sich vor Ort ein Auto.
Berlin (GDV/pb): Unabhängig davon, welche Variante man wählt – wer im Ausland mit einem Kfz unterwegs ist, sollte sich auch mit dem Versicherungsschutz beschäftigen. Denn im Ausland gelten häufig andere gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung als in Deutschland. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erläutert, welche Bedeutung dies hat.

Wer mit dem eigenen Fahrzeug in anderen Ländern unterwegs ist und von einem ausländischen Unfallgegner geschädigt wird, muss damit rechnen, dass er wegen einer geringeren Deckungssumme oder anderer Schadenersatzbestimmungen Schäden nicht wie in Deutschland erstattet bekommt. Damit Autobesitzer trotzdem ihren Schaden ersetzt bekommen, bieten deutsche Kraftfahrtversicherer eine Auslandsschadenschutz-Versicherung an. Diese übernimmt den Schaden so, als ob der Unfallgegner mit seinem Auto in Deutschland haftpflichtversichert wäre. Dabei wird der Schadenfreiheitsrabatt übrigens nicht angetastet. Der Auslandsschadenschutz kann als Zusatzbaustein zur Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Bei selbstverschuldeten Unfällen ersetzt die Vollkaskoversicherung den Fahrzeugschaden.

Wer sich hingegen im Ausland lieber einen Mietwagen nehmen möchte, sollte sich vorher bei seinem Versicherer nach der „Mallorca-Police“ erkundigen. Auch sie ist eine Ergänzung der Kfz-Haftpflichtversicherung. Die „Mallorca-Police“ ist sinnvoll, wenn der Fahrer des Mietwagens einen Unfall verursacht. Falls die Ansprüche des Geschädigten über die Mindestversicherungssumme des jeweiligen Urlaubslandes hinausgehen, muss er die Differenz aus der eigenen Tasche bezahlen. Mit einer „Mallorca-Police“ wird diese Deckungslücke geschlossen.

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Ob im Inland oder Ausland – ein Unfall ist schnell passiert. Im Ausland kommt selbst bei einem leichten Blechschaden in der hektischen Unfallsituation erschwerend die fremde Sprache hinzu. Der GDV hat wichtige Hinweise zusammengestellt, wie man sich bei einem Unfall richtig verhält. Weitergehende Info unter: GDV.DE  Foto: GDV

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