Neues Gesetz: Winterreifenpflicht in Deutschland!

Der deutsche Bundesrat beschloss gestern die neue  Winterreifenpflicht, veröffentlicht als Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung – Drucksache 699/10

Berlin/Schwerin (PR/pb): In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565; 1971 I S. 38), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, werden die Sätze 1 und 2 durch folgenden Satz ersetzt:
auto_im_winter.jpg„Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren werden, welche die in Anhang II Nr. 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen).“

Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung

In der Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13. November 2001 (BGBl. I S. 3033), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I. S. 2631) geändert worden ist, wird in der Anlage die Nummer 5a wie folgt gefasst (Auszug): Fahren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen: 40,-€, 80,-€ bei Behinderung.                                                            Der Bundesrat hat diese neue Winterreifenpflicht am 26. November 2010 beschlossen. Einführungstermin wohl ab kommender Woche.

Für wen gilt die Winterreifenpflicht?
Die Pflicht gilt für Pkws und Motorräder. Schwere Nutzfahrzeuge wie Lastwagen und Busse müssen nur auf den Antriebsrädern Winter- oder Allwetterreifen aufziehen. Ausgenommen sind land- und forstwirtschaftliche Nutzfahrzeuge, weil sie ohnehin grobstollige Reifen haben.                                  Ist ein Auto mit Sommerreifen nur geparkt, sind keine Bußgeldzahlungen zu befürchten.

Kritik an der Kennzeichnung Jetzt wird die Straßenverkehrsordnung so geändert, dass Kraftfahrzeuge – also auch Motorräder/ Mopeds – bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte nur noch mit eindeutig markierten Winterreifen unterwegs sein dürfen. Minister Ramsauer: Ein Winterreifen ist jeder Reifen, der vom Hersteller mit einem ‚M+S‘ gekennzeichnet ist. Das steht für ‚Matsch und Schnee‘.“ Auch Ganzjahres-goodyaervector4seasons.jpgAllwetterreifen können mit diesem „M+S“-Symbol versehen sein. schneeflockebild4.jpg
Die Automobilclubs kritisieren die „M+S“-Kennzeichnung als zu allgemein, da der Begriff nicht geschützt ist. Die Bezeichnung „M+S“ ist „schwammig“, es gibt keine generellen Vorschriften/ Prüfverfahren welche Voraussetzungen ein M+S- Reifen erfüllen muss.  Quasi jeder Reifenhersteller kann es auf seinen „Winterreifen“ aufdrucken – Markenwinterreifen deshalb mit dem Symbol „Schneeflocke“ gekennzeichnet.
Außerdem ist die Profiltiefe entscheidend für den Winterbetrieb. Gesetzlich vorgeschrieben sind 1,6 Millimeter, dann ist aber ein Winterreifen bereits restlos abgefahren. Reifenexperten fordern eine Mindestprofiltiefe von vier Millimeter.

contiwintercontact_ts830bild1_1.jpg Empfehlung: Jetzt nach den ersten Schneeflocken ist es wirklich höchste Zeit für den Wechsel von Sommer- auf Winterreifen. Mit Winterreifen bekannter Markenhersteller und der michelinalpina4bild3reifen.jpgKennzeichnung „Schneeflocke“ neben dem Symbol M+S, liegen Sie richtig. Mehrfache Testsieger z.B.: der Michelin Alpin A4 und der Continental TS 830. Für den Zweitwagen – meistens nur im City-Einsatz – kommen auch Ganzjahresreifen in Frage. Der Goodyear Vector 4 Seasons ist ein Ganzjahresreifen mit recht guten  Wintereigenschaften. Der autoreport-pb veröffentlichte Winterreifenartikel am: 05.11.2008 und 20.06.2009 (Goodyear Vector4), Michelin Alpin A4 (14.10.2010) und Continental (04.10.2010). Foto (4): Continental, Liqui Moly, P. Bohne (2)

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