Warnweste: Lebensretter im Pannenfall

Warnwestenpflicht in Deutschland gilt ab 1. Juli 2014, auch alle privat genutzten Pkw müssen eine Warnweste an Bord haben: Kostenlos an allen DEKRA Niederlassungen, so lange der Vorrat reicht.

warnwestebild1.jpg - 37.57 Kb Stuttgart/Schwerin (PR-Info Dekra/pb): Die Warnweste im Auto wird auch in Deutschland zur Pflicht: Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2014. Dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben. Entsprechende Westen gibt es jetzt kostenlos in den bundesweit 76 Niederlassungen der Sachverständigenorganisation DEKRA.

Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er muss sie, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, tragen. Ist die Weste nicht an Bord oder wird sie in entsprechenden Situationen nicht getragen, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vor allem private Autobesitzer sind von der neuen Warnwestenpflicht betroffen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge galt sie schon länger. Motorräder bleiben ausgenommen.

„Wer bei einem Unfall oder einer Panne aus dem Fahrzeug steigt, ist mit der Warnweste deutlich besser sichtbar und damit wesentlich sicherer unterwegs“, so Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE und verantwortlich für die Business Unit Automotive.

Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert zum einen 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste über einen Klettverschluss verfügen.

warnwestebild2.jpg - 37.85 Kb                 warnwestebild3.jpg - 36.69 Kb  „Wichtig ist im Ernstfall natürlich, dass die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar ist“, so Klinke. „Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden – nicht etwa im Kofferraum.“ Die Expertenorganisation rät auch davon ab, die Weste über einen Sitz zu hängen: Durch Sonneneinstrahlung kann die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen.

Mit der neuen Warnwestenpflicht folgt Deutschland dem Vorbild vieler anderer EU-Mitgliedsstaaten, wo sie zum Teil schon seit Jahren in Kraft ist. In einigen europäischen Ländern gilt, anders als in Deutschland, dass jede Person, die das Fahrzeug etwa bei einer Panne verlässt, eine Weste tragen muss. Die Bußgelder im Ausland sind zum Teil empfindlich hoch. Eine Liste der aktuellen Auflagen in verschiedenen Ländern ist abrufbar unter www.dekra-warnweste.de. Dort gibt es auch viele weitere Informationen.

Um die Autofahrer in Deutschland bei der Einhaltung der neuen Regeln im Interesse ihrer eigenen Sicherheit zu unterstützen, bietet DEKRA die EU-Norm-konformen Warnwesten jetzt für seine Kunden kostenlos an. In allen DEKRA Niederlassungen gibt es ab sofort die Westen, so lange der Vorrat reicht. Jede abgeholte Warnweste eröffnet zudem die Chance, ein DTM-Wochenende zu gewinnen.
Foto (3): DEKRA
Warnwestenpflicht in Deutschland gilt ab 1. Juli 2014, auch alle privat genutzten Pkw müssen eine Warnweste an Bord haben: Kostenlos an allen DEKRA Niederlassungen, so lange der Vorrat reicht.

Stuttgart/Schwerin (PR-Info Dekra/pb): Die Warnweste im Auto wird auch in Deutschland zur Pflicht: Die neue Regelung gilt ab dem 1. Juli 2014. Dann müssen alle in Deutschland zugelassenen Pkw, ebenso wie Lkw und Busse, eine Warnweste an Bord haben. Entsprechende Westen gibt es jetzt kostenlos in den bundesweit 76 Niederlassungen der Sachverständigenorganisation DEKRA.

Pro Fahrzeug muss nach der neuen Vorschrift eine Warnweste für den Fahrer vorhanden sein. Er muss sie, wenn er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen verlässt, etwa nach einer Panne oder einem Unfall, tragen. Ist die Weste nicht an Bord oder wird sie in entsprechenden Situationen nicht getragen, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden.

Vor allem private Autobesitzer sind von der neuen Warnwestenpflicht betroffen. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge galt sie schon länger. Motorräder bleiben ausgenommen.

„Wer bei einem Unfall oder einer Panne aus dem Fahrzeug steigt, ist mit der Warnweste deutlich besser sichtbar und damit wesentlich sicherer unterwegs“, so Clemens Klinke, Mitglied des Vorstands DEKRA SE und verantwortlich für die Business Unit Automotive.

Die Warnwesten müssen der Europäischen Norm EN ISO 20471:2013 entsprechen. Diese Vorschrift fordert zum einen 360-Grad-Sichtbarkeit durch umlaufende, mindestens fünf Zentimeter breite reflektierende Streifen. Außerdem ist fluoreszierendes Material in gelb, orange oder rot-orange vorgeschrieben. Schließlich muss die Weste über einen Klettverschluss verfügen.

„Wichtig ist im Ernstfall natürlich, dass die Warnweste schnell vom Fahrersitz aus greifbar ist“, so Klinke. „Deshalb sollte sie im Handschuhfach, unter dem Sitz oder im Seitenfach der Tür aufbewahrt werden – nicht etwa im Kofferraum.“ Die Expertenorganisation rät auch davon ab, die Weste über einen Sitz zu hängen: Durch Sonneneinstrahlung kann die Signalfarbe mit der Zeit ausbleichen.

Mit der neuen Warnwestenpflicht folgt Deutschland dem Vorbild vieler anderer EU-Mitgliedsstaaten, wo sie zum Teil schon seit Jahren in Kraft ist. In einigen europäischen Ländern gilt, anders als in Deutschland, dass jede Person, die das Fahrzeug etwa bei einer Panne verlässt, eine Weste tragen muss. Die Bußgelder im Ausland sind zum Teil empfindlich hoch. Eine Liste der aktuellen Auflagen in verschiedenen Ländern ist abrufbar unter www.dekra-warnweste.de. Dort gibt es auch viele weitere Informationen.

Um die Autofahrer in Deutschland bei der Einhaltung der neuen Regeln im Interesse ihrer eigenen Sicherheit zu unterstützen, bietet DEKRA die EU-Norm-konformen Warnwesten jetzt für seine Kunden kostenlos an. In allen DEKRA Niederlassungen gibt es ab sofort die Westen, so lange der Vorrat reicht. Jede abgeholte Warnweste eröffnet zudem die Chance, ein DTM-Wochenende zu gewinnen.
Foto (3): DEKRA

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